Was die CGPT ihren Mitgliedern bietet

... viel mehr als die bloße Abbuchung des Mitgliedbeitrages. Bei uns bekommen Sie etwas für Ihr Geld. In allen Bereichen des beruflichen Alltags stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

Streikunterstützung

Im Falle eines Streiks unterstützt Sie die CGPT finanziell, orientiert am aktuellen Lebenshaltungsindex und unter Berücksichtigung sozialer Belange. Der genaue Betrag wird vom Gewerkschaftsausschuss im Beschluss über die Urabstimmung festgelegt.
Informationen
über alle wesentlichen Neuerungen auf dem Gebiet des Dienst-, Beamten-, Tarif-, Arbeits- und Sozialrechts, sowie sonstige aktuelle berufspolitische Fragen, informieren Sie unsere Gewerkschaftszeitung "Das Personal" und andere Informationsdienste,
... denn nur wer seine Rechte kennt, kann sie auch einklagen!!

Erholungszuschuß

In jedem zweiten Urlaubsjahr erhalten Sie einen Beitrag zur Erholungsfürsorge in einem anerkannten Erholungsheim.
Schulung und Bildung
Allen interessierten Mitgliedern, sowie Betriebsräten und gewerkschaftlichen Funktionsträgern der CGPT steht ein breit gefächertes Angebot an Schulungs- und Fortbildungsveranstaltungen zur Verfügung.

Beitragsordnung

Beschäftigte
Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer, Beamtin und Beamte
0,7% des Arbeitseinkommens
Ruheständler
Versorgungsempfängerin/Versorgungsempfänger, Rentnerin/Rentner
0,5% des Ruhegehalts und/oder der Renten
Bei Altersteilzeitverträgen ist der Aufstockungsbetrag des Arbeitgebers zur Berechnung des CGPT Mitgliedsbeitrages mit zu berücksichtigen.
Für jedes kindergeldberechtigte Kind bleiben monatlich 100,00 € beitragsfrei.
Mindestbeitrag, monatlich 5,50 €
für Auszubildende, Schüler, Studenten, Mitglieder ohne Arbeitseinkommen
Höchstbeitrag monatlich 26,00 € (ab 1.04.24 = 28,00 €)
Auszubildende im Berufsgrundbildungsjahr zahlen keinen Mitgliedsbeitrag.
Die jährliche Sonderzuwendung (sogenanntes Weihnachtsgeld) und das Urlaubsgeld bleiben beitragsfrei.
Wird der Mitgliedsbeitrag über SEPA-Lastschriftmandat von der CGPT eingezogen, so behält sich die CGPT vor, nach Erhöhungen des Arbeitseinkommens bzw. des Ruhegehalts und/oder der Renten den Mitgliedsbeitrag prozentual anzupassen.
Bei Widerspruch wird durch Vorlage der Einkommensbescheinigungen der Mitgliedsbeitrag neu festgesetzt.
Das Mitglied ist verpflichtet, die CGPT über Änderungen der Kontoverbindung sowie über die Änderung der persönlichen Anschrift und Kommunikationsdaten unverzüglich zu informieren.
Kann der Bankeinzug aus Gründen, die das Mitglied zu vertreten hat, nicht erfolgen und wird die CGPT dadurch mit Bankgebühren (Rücklastschriften) belastet, sind diese Gebühren durch das Mitglied zu tragen.


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