Aktuelles

CGPT fordert Mitarbeiterbeteiligung
Die CGPT fordert die Postnachfolgeunternehmen Deutsche Post, Deutsche Telekom und Deutsche Bank/PB auf:

• Nicht nur die Aktionäre zu belohnen, sondern auch die       Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
• Nicht nur hohe Dividenden zu zahlen, sondern auch für die, die den Erfolg erwirtschaftet haben, eine Gewinnbeteiligung zu zahlen.
Dies kann auch durch Aktien geschehen und so die Beschäftigten am Unternehmen zu beteiligen
















Hier weitere Themen als Dokumente:

Das Personal

Freier Samstag für alle Brief und Paketzusteller
Freier Samstag für alle Brief und Paketzusteller
Im Rahmen der Reform des Postgesetzes hat die CGPT dem Wirtschaftsministerium vorgeschlagen, dass der Universal-dienst an 5 Tagen erbracht werden kann.
Der Samstag ist für alle Unternehmen im Bereich Paket- und Briefzustellung arbeitsfrei.
So kann Energie gespart werden:
• Die Mitarbeiter bekommen 2 Tage an jedem Wochenende zur Erholung.
• Die Kündigungswelle würde abnehmen und der Beruf attraktiver.
Aktuell fordert die britische Post vom Staat, dass der Samstag zustellfrei werden soll, um so Kosten zu sparen
CGPT die Fachgewerkschaft, nah am Zusteller.

Tarifeinigung bei der Post
Nach heftigen Warnstreiks wurde folgendes Ergebnis erzielt:
Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten im Monat April 2023 eine Einmalzahlung von 1.020 € Netto sowie von Mai 2023 und bis März 2024 180 € Netto. Dies ist das sogenannte Inflationsausgleichsgeld und kann einmalig in Gesamthöhe von 3000 € Steuer und abgabenfrei gezahlt werden. Ab 1. April 2024 gibt es 340 € Brutto monatlich als tabellarische Lohnanhebung. Das Verhandlungsergebnis erhalten auch dual Studierende und Auszubildende. Die Postzulage für Beamte wird weitergezahlt und der Anspruch auf das 13 Monatsgehalt beginnt für neue Kolleginnen und Kollegen nach 30 Tagen Betriebszugehörigkeit.
Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit bis 31.12.2024
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Die CGPT erhebt von der Zulage keinen Gewerkschaftsbeitrag
Der gewerkschaftliche Mitbewerber von der sogenannten Einheitsgewerkschaft betrachtet die Zulage als Sonderzahlung und wird hierfür Gewerkschaftsbeitrag einbeziehen. Der Mitbewerber hatte die Corona Zulage gar nicht gefordert - ja hatte sogar Bedenken, dass dadurch das Tarifergebnis für 2020/2021 schlechter ausfallen könnte.
Wir als CGPT stellen fest:
Wir finden den Corona Bonus in Ordnung und gerecht.
Unser Mitbewerber beansprucht 1% vom Brutto als Gewerkschaftsbeitrag vom Lohn, Einmalzahlungen, Urlaubs- oder Weihnachtsgeld. Bei der CGPT sind Corona Prämie beitragsfrei, genauso wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld bzw. Sonderzahlungen. Wir erheben einen Beitrag von 0,7%, maximal 26 Euro.

Tarifeinheitsgesetz und GDL-Streik
Eine von der Politik ausgehende Einschränkung der Tarifbindung ist das 2015 verabschiedete Tarifeinheitsgesetz. Damit wird die Tarifarbeit von kleineren Gewerkschaften stark eingeschränkt, bis hin zu ihrer Existenzgefährdung. Das gilt auch für die GDL, die im Wettbewerb mit der größeren EVG steht, die zum DGB gehört. Dass der GDL-Streik u.a. auch um die Existenz der GDL geführt wird, haben zumindest die GRÜNEN begriffen:
Ihr Fraktionsvorsitzender Anton Hofreiter sagte dem rbb (Radio Berlin-Brandenburg), das Tarifeinheitsgesetz verschärfe die Auseinandersetzungen in Unternehmen wie der Bahn. Er for-derte, das Tarifeinheitsgesetz wieder abzuschaffen. „Das ist auch nicht überraschend. Das ist damals bei der Ver-abschiedung 2015 der Bundesregierung prophezeit worden, dass das glatte Gegenteil erreicht wird mit dem Gesetz – nicht weniger Streiks, sondern mehr Streiks – und genau das ist passiert. Wir sind als Bundesrepublik viele Jahrzehnte gut ohne dieses Gesetz ausgekommen, und wenn man die Erfahrung macht, dass ein Gesetz das Gegenteil bewirkt von dem, was man eigentlich wollte, dann sollte man einfach so ein Gesetz aufheben. Man kann auch ein beschlossenes Gesetz schlichtweg wieder streichen, man könnte das auch mal ganz praktisch Entbürokratisierung nennen.“
Dem ist nichts hinzuzufügen.