Aktuelles

CGPT fordert Mitarbeiterbeteiligung    
Die CGPT fordert die Postnachfolgeunternehmen Deutsche Post, Deutsche Telekom und Deutsche Bank/PB auf:
• Nicht nur die Aktionäre zu belohnen, sondern auch die       Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
• Nicht nur hohe Dividenden zu zahlen, sondern auch für die, die den Erfolg erwirtschaftet haben, eine Gewinnbeteiligung zu zahlen.
Dies kann auch durch Aktien geschehen und so die Beschäftigten am Unternehmen zu beteiligen.

CGPT lehnt Filialabbau und Personaleinsparung bei der Postbank ab
Erst richtet der Postbankmutterkonzern bei Deutsche Bank mit seiner technischen Migration bei Postbank und Kunden eine Service-Wüste an, und lässt dann das wenige Personal allein, um dann an zukünftigen, dass weiteres Personal durch Filialab-bau eingespart werden soll.
Dies wird von der CGPT ganz klar abgelehnt. Nicht weniger sondern mehr Personal benötigt die Marke Postbank. Der Filialabbau wird ebenfalls abgelehnt, da die Kunden schon noch das Bedürfnis haben, sich von Menschen an Postbankschaltern beraten oder helfen zu lassen.




Hier weitere Downloads als Dokumente:

Das Personal

Nichts Neues für Zusteller
Jetzt hat nach dem Bundestag auch der Bundesrat das neue Postgesetz verabschiedet.
Für Zustellerinnen und Zusteller wird sich kaum etwas ändern. Es bleibt leider bei der 6-Tage-Zustellung. Damit gibt es keinen gesicherten und regelmäßigen freien Samstag. Leider wurde dieser Wunsch der Zustellerinnen und Zusteller von unseren gewerkschaftlichen Mitbewerbern nicht unterstützt.
Selbst die Herabsetzung der Gewichtsgrenze bei Paketen auf zwingend 20 Kg wurde nicht geschafft.
Hier sind der Wirtschaftsminister und auch der Arbeitsminister als Löwe gestartet und als Bettvorleger gelandet. Für die Beschäftigten ist das neue Postgesetz enttäuschend.

Wir sehen uns vor Gericht!
…diesen Satz hört man sehr oft dann, wenn ein Konflikt eskaliert. Normalerweise versucht man als aktiver Gewerkschaftler oder Betriebsrat für Kolleginnen und Kollegen diese Eskalation zu vermeiden. Dies gelingt sehr oft durch moderierte Gespräche unserer Ansprechpartner mit Vorgesetzten. Meist werden Unstimmigkeiten geklärt und gemein-sam Ziele und Wege verabredet. Leider war dies bei einem aktuellen Fall in einem großen Betrieb der KEP-Branche im Rhein-Main-Gebiet nicht möglich. Ein CGPT-Mitglied arbeitete seit längerer Zeit mit einer faktisch höheren Wochenarbeitszeit. Der Anstellungsvertrag war auf 25 Wochenstunden abgeschlossen. Der reale Einsatz fand jedoch mehrfach und über längere, zusammenhängende Zeiträume auf 30 bzw. 35 Stunden statt. Der berechtigte Wunsch nach einer dauerhaften Anhebung der WAZ wurde jedoch trotz mehrfacher Ansprache von Vorgesetzten nicht realisiert. Auch der Betriebsrat, an den sich der Kollege wandte, erreichte keine unbefristete, vertragliche Anpassung.
Nun wurde die CGPT eingeschaltet und der Rechtsschutz-anspruch geprüft und zugesagt. Nach mehrmaligem erfolglosem Versuch von Seiten des Rechtsbeistandes mit der Arbeitgeberseite das Ziel ohne gerichtliche Auseinander-setzung zu erreichen, wurde dann doch der Schritt einer Klage beim Arbeitsgericht in Frankfurt/Main gegangen.
Hier kam es dann zu einem sogenannten Gütetermin, bei dem das Gericht versuchte, die beiden Seiten zu einer gütlichen Einigung zu bewegen. Und nach ausgiebiger Diskussion mit beiden Parteien wurde dann eine Vereinbarung geschlossen, die nun endlich das Ziel einer unbefristeten Wochenarbeits-zeiterhöhung fixiert.
Eine direkte Lösung ohne Gericht hätte Zeit, Geld und Nerven auf allen Seiten geschont.



Die CGPT erhebt von der Zulage keinen Gewerkschaftsbeitrag
Der gewerkschaftliche Mitbewerber von der sogenannten Einheitsgewerkschaft betrachtet die Zulage als Sonderzahlung und wird hierfür Gewerkschaftsbeitrag einbeziehen. Der Mitbewerber hatte die Corona Zulage gar nicht gefordert - ja hatte sogar Bedenken, dass dadurch das Tarifergebnis für 2020/2021 schlechter ausfallen könnte.
Wir als CGPT stellen fest:
Wir finden den Corona Bonus in Ordnung und gerecht.
Unser Mitbewerber beansprucht 1% vom Brutto als Gewerkschaftsbeitrag vom Lohn, Einmalzahlungen, Urlaubs- oder Weihnachtsgeld. Bei der CGPT sind Corona Prämie beitragsfrei, genauso wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld bzw. Sonderzahlungen. Wir erheben einen Beitrag von 0,7%, maximal 26 Euro.

Tarifergebnis bei der Telekom liegt vor

Es wurden folgende Ergebnisse erzielt:
6% mehr auf Jahresentgelte ab 01.10.24 weiter erfolgt durch Einführung eines zusätzlichen Monatsentgelt von 190,- €
monatlich ab 01.8.25 (beurlaubte Beamte erhalten 161,50 €)
Bei DT PVG läuft der TV bis 31.07.24, deshalb erfolgen die Anhebungen am 01.02.25 und am 01.12.25
Bei der DT SE läuft der TV bis zum 30.09.24, deshalb erfolgen hier die Anhebungen zum 01.04.25 und zum 01.02.26.